Offene/ambulante Badekur

Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur Kur fahren. Aber fast jeder von uns hat einen Anspruch darauf, dass innerhalb des Systems unserer Sozialversicherung einer der Träger die Kosten für eine Kur übernimmt oder zumindest bezuschusst, wenn eine Krankheit droht oder bereits vorliegt und sie im Kurort erfolgversprechend behandelt werden kann. Fragen dazu kann vor allem Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse beantworten.

Wie komme ich zu einer offenen Badekur?

Bitten Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Heilbehandlung zu stellen, um somit die Kostenübernahme zu beantragen. Die meisten Krankenkassen halten Antragsformulare dafür bereit. Ihre Krankenkasse benötigt für die Bearbeitung ca. 3-4 Wochen. Die besten Erfolge werden erreicht, wenn die Kur an der See möglichst frühzeitig und lange genug durchgeführt wird (wenigstens aber 3 Wochen). Eine jährliche Wiederholung ist oft sinnvoll, den Zuschuss dafür gibt es aber nur alle drei Jahre.

Was kostet mich eine offene Badekur?

Die Kosten für Ihre Heilbehandlung werden üblicherweise zu 90% übernommen, für die Aufenthaltskosten wird von der Krankenkasse ein Zuschuss gewährt.
Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt hat, steht Ihren Reisevorbereitungen nichts mehr im Weg.

Und wenn ich keine Kur bekomme?

Gern können Sie ärztliche Verordnungen von zu Hause bei uns einlösen. Diese sollten aber nicht älter als 28 Tage sein. Ob als Selbstzahler, Kassen- oder Privatpatient – bei uns sind Sie immer gern willkommen.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gern weiter.